Hmm, üblich ist das aber nicht, oder?
Aktuell sind wir gerade dabei, mit drei regional ansässigen Banken Verhandlungen bezüglich der Finanzierung unseres Hauses zu führen. Immerhin ist das Zinsniveau zurzeit recht niedrig, so dass es sich wahrscheinlich lohnt, die Finanzierung bereits zu diesem relativ frühen Zeitpunkt festzuziehen. Zwei der Banken haben uns bereits ein schriftliches Angebot vorgelegt, eines der beiden jedoch deutlich schlechter als das andere (0,3 % Zinsunterschied und 3 Monate weniger bereitstellungszinsfreie Zeit). Dies haben wir der "schlechteren" Bank auch rückgemeldet und sie um Korrektur ihres Angebotes gebeten. Als ich dann gestern nach Hause kam, hatten wir sowohl auf dem Anrufbeantworter als auch im Emailpostfach eine Nachricht, dass wir der Bank für die Korrektur ihres Angebotes doch bitte das Gegenangebot der anderen Bank zur Verfügung stellen sollten. Ich weiß ja nicht, ob diese Vorgehensweise üblich ist, bei uns jedenfalls ist sie sauer aufgestoßen, was ich der zuständigen Mitarbeiterin auch umgehend per Email mitgeteilt habe. Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich die Bank dazu äußert!
Etwas Erfreuliches haben wir aber auch zu vermelden: Am Samstag rief unser Berater der Firma Fingerhaus an, da ihm aufgefallen ist, dass wir gar nicht über den Mehrpreis der Einschubtreppe zum Spitzboden hin geredet haben. Erst habe ich das gar nicht richtig verstanden, da ich aufgrund meiner Auslegung der BuL der Meinung war, dass die Einschubtreppe ins Dachgeschoss im Preis inbegriffen wäre. Herr M. erklärte mir aber, dass das Dachgeschoss in unserem Fall unser 1. OG ist und dass die Einschubtreppe auf unseren Spitzboden normalerweise extra berechnet würde. Herr M. hatte aber schon mit dem Vertriebsleiter gesprochen und ihm die Treppe "aus dem Kreuz geleiert", so dass wir 1.240 Euro sparen!
Dafür noch einmal danke schön, Herr M.!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen